Beitragsordnung Förderverein Feuerwehr Lambrecht

Um dem Verein eine finanzielle Grundlage für seine Tätigkeit zu bieten, wird von jedem Mitglied ein Jahresbeitrag erhoben. Dieser ist in jedem Jahr zum 1. April fällig. Idealerweise erteilt jedes Mitglied mit Eintritt in den Verein ein SEPA-Lastschriftmandat. Dies senkt in erheblichem Umfang die zeitliche Belastung unseres Kassenverwalters.

Es wird in der Mitgliederversammlung vom 18.11.2021 folgende Beitragsordnung aktualisiert festgelegt:

aktive Mitglieder/Jugendfeuerwehr 1 10,- €
passive Mitglieder 2 20,- €
Familienmitgliedschaft 3 30,- €
freiwilliger Beitrag 4 ___ €

 

1     Zu den aktiven Mitgliedern zählen alle, welche im aktiven Einsatzdienst der Feuerwehreinheit Lambrecht (Pfalz) in der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) verpflichtet sind. Ebenso zählen alle angemeldeten Kinder und Jugendliche der Jugendfeuerwehr Lambrecht in der Feuerwehreinheit Lambrecht (Pfalz) hierzu.

2     Zu den passiven Mitgliedern zählen alle, welche nicht oder nicht mehr dem aktiven Einsatzdienst der Feuerwehreinheit Lambrecht (Pfalz) in der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) angehören. Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Einsatzdienst durch Erreichen der jeweils geltenden Altersgrenze erfolgt eine automatische Konvertierung der Mitgliedschaft vom Status aktiv in passiv mit Anpassung des jährlichen Mitgliedsbeitrages zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres.

3     Eine Familienmitgliedschaft beinhaltet bis zu zwei erwachsenen Elternteilen, sowie alle eigenen Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Die Elternteile können beide sowohl aktiv im Einsatzdienst der Feuerwehreinheit Lambrecht (Pfalz) in der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) verpflichtet sein als auch passiv oder heterogen.
Die eigenen Kinder können gemischt der Jugendfeuerwehr Lambrecht in der Feuerwehreinheit Lambrecht (Pfalz) angehören. Beim Erreichen des 18. Lebensjahr endet die Familienmitgliedschaft des Kindes automatisch zum Ende des Kalenderjahres. Eine weiterführende Mitgliedschaft ist dann entsprechend Punkt 1 oder 2 möglich. Hierzu muss ein Aktualisierungsantrag gestellt werden.

4     Einen freiwilligen Beitrag können alle Mitglieder wählen. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie grundsätzlich zu den aktiven Mitgliedern nach Punkt 1 oder zu den passiven Mitgliedern nach Punkt 2 oder als Familienmitglieder nach Punkt 3 geführt werden. Der freiwillige Beitrag ist größer dem festgesetzten Mitgliedsbeitrag nach ihrer Erfassung zu wählen. Eine Unterschreitung ist nicht zulässig.