{"id":4401,"date":"2016-08-26T12:43:00","date_gmt":"2016-08-26T10:43:00","guid":{"rendered":"https:\/\/feuerwehr-vglambrecht.de\/cms\/?page_id=4401"},"modified":"2026-10-11T16:50:31","modified_gmt":"2026-10-11T14:50:31","slug":"foerderverein-weidenthal-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/feuerwehr-vglambrecht.de\/cms\/foerderverein\/weidenthal\/foerderverein-weidenthal-satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><strong>0F\u00f6rderverein Freiwillige Feuerwehr Weidenthal (Pfalz) e.V.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Vereinssatzung<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a71 Name, Sitz, Rechtsform<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verein tr\u00e4gt nach seiner Eintragung im Vereinsregister beim<\/p>\n<p>Amtsgericht den Namen \u201eF\u00f6rderverein der Freiwilligen Feuerwehr<\/p>\n<p>Weidenthal (Pfalz) e.V.\u201c<\/p>\n<p>(2) Sitz des Vereins ist Weidenthal (Pfalz)<\/p>\n<p><strong>\u00a72 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verein hat die Aufgabe das Feuerwehrwesen nach dem Landesgesetz<\/p>\n<p>\u00fcber den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz<\/p>\n<p>vom 02.11.1981, sowie das Rettungswesen und den Umweltschutz zu<\/p>\n<p>f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:<\/p>\n<p>a) Ideelle und materielle Unterst\u00fctzung des Feuerwehrwesens der Freiwilligen<\/p>\n<p>Feuerwehr Weidenthal (Pfalz)<\/p>\n<p>b) Die soziale F\u00fcrsorge der Mitglieder, insbesondere der<\/p>\n<p>Feuerwehrangeh\u00f6rigen<\/p>\n<p>c) F\u00f6rderung der Alterskameraden entsprechend \u00a72 Abs. 4 der<\/p>\n<p>Feuerwehrverordnung (FwVO)<\/p>\n<p>d) F\u00f6rderung des gegenseitigen Zusammenwirkens mit \u00fcber\u00f6rtlichen<\/p>\n<p>Feuerwehren, bzw. F\u00f6rdervereinen<\/p>\n<p>e) Die Betreuung der Jugendfeuerwehr<\/p>\n<p>f) F\u00f6rderung des Feuerwehrmusikwesens<\/p>\n<p>g) Die Beratung der Aufgabentr\u00e4ger in Fragen des Brandschutzes, der<\/p>\n<p>Allgemeinen Hilfe, des Katastrophenschutzes, des Rettungswesens und<\/p>\n<p>des Umweltschutzes<\/p>\n<p>h) \u00d6ffentlichkeitsarbeit<\/p>\n<p>(2) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke<\/p>\n<p>im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung<\/p>\n<p>in der jeweils g\u00fcltigen Fassung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt<\/p>\n<p>nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen<\/p>\n<p>nur f\u00fcr die Satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder<\/p>\n<p>erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd<\/p>\n<p>sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>(4) Der Verein ist politisch und religi\u00f6s neutral<\/p>\n<p><strong>\u00a73 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>(1) Dem Verein geh\u00f6ren die Mitglieder der aktiven Wehr beitragsfrei an<\/p>\n<p>(2) Dem Verein k\u00f6nnen angeh\u00f6ren:<\/p>\n<p>a) Inaktive Mitglieder<\/p>\n<p>b) Mitglieder der Altersabteilung<\/p>\n<p>c) Mitglieder der Jugendfeuerwehr<\/p>\n<p>d) Ehrenmitglieder<\/p>\n<p>e) F\u00f6rdernde Mitglieder<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und beginnt<\/p>\n<p>mit dem Tag der Aufnahme. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>(2) Die Mitglieder der Altersabteilung k\u00f6nnen solche werden, die<\/p>\n<p>Feuerwehrangeh\u00f6rige gewesen sind und die Altersgrenze erreicht haben.<\/p>\n<p>Die Ausnahme regelt eine Altersgrenze von mindestens 50 Jahren und<\/p>\n<p>eine Mindestdienstzeit von 25 Jahren.<\/p>\n<p>(3) Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen gew\u00e4hlt werden, die sich<\/p>\n<p>besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder werden auf<\/p>\n<p>Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt.<\/p>\n<p>F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen unbescholtene, nat\u00fcrliche oder juristische<\/p>\n<p>Personen werden, die durch Beitritt ideell oder materiell ihre Verbundenheit<\/p>\n<p>mit dem Feuerwehrwesen bekunden wollen.<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Mitgliedschaft kann zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres mit einer Frist von<\/p>\n<p>drei Monaten schriftlich gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p>(2) Die Mitgliedschaft endet ferner durch Ausschluss aus dem Verein. Der<\/p>\n<p>Ausschluss ist auszusprechen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des<\/p>\n<p>Vereins verst\u00f6\u00dft oder die b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte verliert.<\/p>\n<p>(3) \u00dcber den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Gegen<\/p>\n<p>diese Entscheidung ist Beschwerde an den Vorstand zul\u00e4ssig. \u00dcber die<\/p>\n<p>Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung. Bis zu deren<\/p>\n<p>Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Mittel des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>(1) Zur Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben erhebt der Verein von den Mitgliedern<\/p>\n<p>Beitr\u00e4ge. Die H\u00f6he des Beitrages und etwaiger Erh\u00f6hungen werden von<\/p>\n<p>der Mitgliederversammlung festgesetzt.<\/p>\n<p>(2) Der Mitgliedsbeitrag ist j\u00e4hrlich zu zahlen.<\/p>\n<p>(3) Der Verein nimmt auch spenden entgegen. Eingehende Spenden<\/p>\n<p>werden, soweit sie nicht zweckgebunden sind, den allgemeinen<\/p>\n<p>Vereinsmitteln zugef\u00fchrt.<\/p>\n<p>(4) Der Verein kann Teile seiner Vereinsmittel der Freiwilligen Feuerwehr<\/p>\n<p>Weidenthal (Pfalz) zweckgebunden zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>a) Die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>b) Der Vereinsvorstand<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern<\/p>\n<p>zusammen und ist oberstes Beschlussorgan.<\/p>\n<p>(2) Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden, im<\/p>\n<p>Verhinderungsfalle von seinem Stellvertreter, geleitet und ist mindestens<\/p>\n<p>einmal j\u00e4hrlich unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mit<\/p>\n<p>einer Frist von 14 Tagen einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich.<\/p>\n<p>(3) Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung m\u00fcssen sp\u00e4testens eine Woche<\/p>\n<p>vor der Mitgliederversammlung dem Vereinsvorsitzenden schriftlich<\/p>\n<p>mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>(4) Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten ist<\/p>\n<p>innerhalb einer vierw\u00f6chigen Frist eine au\u00dferordentliche<\/p>\n<p>Mitgliederversammlung einzuberufen. In dem Antrag m\u00fcssen die zu<\/p>\n<p>behandelnden Tagesordnungspunkte bezeichnet sein.<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:<\/p>\n<p>a) Beratung und Beschlussfassung \u00fcber eingebrachte Antr\u00e4ge<\/p>\n<p>b) Die Wahl der Mitglieder des Vereinsvorstandes<\/p>\n<p>c) Die Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<p>d) Die Genehmigung der Jahresrechnung<\/p>\n<p>e) Die Entlastung des Vorstandes und der Rechnungspr\u00fcfer<\/p>\n<p>f) Die Wahl der Kassenpr\u00fcfer, die alle 4 Jahre zu w\u00e4hlen sind<\/p>\n<p>g) Beschlussfassung \u00fcber die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft<\/p>\n<p>h) Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen<\/p>\n<p>i) Entscheidung \u00fcber die Beschwerden von Mitgliedern gegen Ausschluss<\/p>\n<p>aus dem Verein.<\/p>\n<p>j) Erlass einer Gesch\u00e4ftsordnung<\/p>\n<p>k) Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p><strong>\u00a710 Verfahrensordnung f\u00fcr die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung ist Beschlussf\u00e4hig wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df<\/p>\n<p>eingeladen ist<\/p>\n<p>(2) Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit der<\/p>\n<p>abgegebenen Stimmen, sofern in der Satzung nicht ausdr\u00fccklich eine<\/p>\n<p>andere Mehrheit vorgeschrieben ist; Stimmengleichheit bedeutet<\/p>\n<p>Ablehnung.<\/p>\n<p>(3) Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen der Mehrheit von zwei Dritteln der<\/p>\n<p>abgegebenen Stimmen. Abstimmungen erfolgen Grunds\u00e4tzlich offen. Die<\/p>\n<p>Mitgliederversammlung kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit<\/p>\n<p>beschlie\u00dfen, geheim abzustimmen.<\/p>\n<p>(4) \u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, deren<\/p>\n<p>Richtigkeit vom Schriftf\u00fchrer und dem Vorsitzenden zu bescheinigen ist.<\/p>\n<p>(5) Jedes Mitglied ist berechtigt, seine Antr\u00e4ge zur Niederschrift zu geben.<\/p>\n<p><strong>\u00a711 Vereinsvorstand<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Vereinsvorstand besteht aus:<\/p>\n<p>a) dem Vorsitzenden<\/p>\n<p>b) dem stellvertretenden Vorsitzenden<\/p>\n<p>c) dem Kassenverwalter<\/p>\n<p>d) dem Schriftf\u00fchrer<\/p>\n<p>e) dem Wehrf\u00fchrer<\/p>\n<p>f) dem Stellvertretenden Wehrf\u00fchrer<\/p>\n<p>g) sowie bis zu sechs Beisitzern, welche sich aus der aktiven Wehr, der<\/p>\n<p>Altersabteilung, oder Vereinsmitgliedern zusammensetzen k\u00f6nnen. Dabei<\/p>\n<p>m\u00fcssen mind. 2 Beisitzer der aktiven Wehr angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>(2) Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB ist der Vorsitzende und der<\/p>\n<p>Stellvertreter. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverh\u00e4ltnis<\/p>\n<p>wird festgelegt, dass der Stellvertreter nur im Verhinderungsfall des<\/p>\n<p>Vorsitzenden zur Vertretung befugt ist.<\/p>\n<p>(3) Der Vereinsvorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins nach den<\/p>\n<p>Beschl\u00fcssen und Richtlinien der Mitgliederversammlung ehrenamtlich. Er<\/p>\n<p>hat die erforderlichen Beschl\u00fcsse herbeizuf\u00fchren und die Mitglieder<\/p>\n<p>angemessen \u00fcber die Vereinsangelegenheiten zu unterrichten. Der<\/p>\n<p>Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.<\/p>\n<p>(4) Die Vorstandmitglieder (mit Ausnahme des Wehrf\u00fchrers und des<\/p>\n<p>Stellvertretenden Wehrf\u00fchrers) werden von der Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>jeweils auf die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Der Wehrf\u00fchrer und der Stellvertretende Wehrf\u00fchrer sind kraft ihres<\/p>\n<p>Amtes Mitglied des Vorstandes.<\/p>\n<p>(5) Der Vorsitzende l\u00e4dt die Mitglieder zu der Mitgliederversammlung ein und<\/p>\n<p>leitet die Versammlung. Er beruft die Vorstandssitzungen ein und leitet<\/p>\n<p>diese. \u00dcber die in der Vorstandssitzung gefassten Beschl\u00fcsse und die<\/p>\n<p>wesentlichen er\u00f6rterten Angelegenheiten ist eine Niederschrift zu fertigen<\/p>\n<p>und vom Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer zu Unterzeichnen.<\/p>\n<p>(6) Der Vorstand beschlie\u00dft mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit<\/p>\n<p>gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr<\/p>\n<p><strong>\u00a712 Rechnungswesen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Kassenverwalter ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erledigung der<\/p>\n<p>Kassengesch\u00e4fte verantwortlich<\/p>\n<p>(2) Er darf Auszahlungen nur leisten, wenn der Vorsitzende, oder im<\/p>\n<p>Verhinderungsfalle sein Stellvertreter, schriftlich eine<\/p>\n<p>Auszahlungsanordnung erteilt haben.<\/p>\n<p>(3) \u00dcber alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>(4) Am Ende des Gesch\u00e4ftsjahres legt er gegen\u00fcber den Kassenpr\u00fcfern<\/p>\n<p>Rechnung ab.<\/p>\n<p>(5) Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen die Kassengesch\u00e4fte und erstatten der<\/p>\n<p>Jahreshauptversammlung Bericht.<\/p>\n<p><strong>\u00a713 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalendarjahr<\/p>\n<p><strong>\u00a714 Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verein wird aufgel\u00f6st, wenn in einer hierzu einberufenen<\/p>\n<p>Mitgliederversammlung mindestens vier F\u00fcnftel der Mitglieder vertreten<\/p>\n<p>sind und mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen die Aufl\u00f6sung<\/p>\n<p>beschlie\u00dfen<\/p>\n<p>(2) Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussf\u00e4hig, so kann nach Ablauf<\/p>\n<p>eines Monats eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, in der<\/p>\n<p>der Beschluss zur Aufl\u00f6sung, ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der<\/p>\n<p>Stimmberechtigten mit einer Stimmenmehrheit von drei Viertel der<\/p>\n<p>vertretenen Stimmen gefasst wird. In der zweiten Ladung muss auf diese<\/p>\n<p>Bestimmung besonders hingewiesen werden.<\/p>\n<p>(3) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins, oder Wegfall seines<\/p>\n<p>bisherigen Zweckes, f\u00e4llt das gesamte Verm\u00f6gen des Vereins an die<\/p>\n<p>Verbandsgemeinde Lambrecht, die es zweckgebunden ausschlie\u00dflich f\u00fcr<\/p>\n<p>Anschaffungen bei der Freiwilligen Feuerwehr Weidenthal (Pfalz) zu<\/p>\n<p>verwenden hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a715 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung wurde am 11.03.2005 von der Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>beschlossen und zur Eintragung im Vereinsregister am 10.02.2006 ge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Die Satzung und zuk\u00fcnftige \u00c4nderungen treten erst nach ihrer Eintragung im<\/p>\n<p>Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>0F\u00f6rderverein Freiwillige Feuerwehr Weidenthal (Pfalz) e.V. Vereinssatzung \u00a71 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein tr\u00e4gt nach seiner Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht den Namen \u201eF\u00f6rderverein der Freiwilligen Feuerwehr Weidenthal (Pfalz) e.V.\u201c (2) Sitz des Vereins ist Weidenthal (Pfalz) \u00a72 Zweck des Vereins (1) Der Verein hat die Aufgabe das Feuerwehrwesen nach dem Landesgesetz \u00fcber den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 02.11.1981, sowie das Rettungswesen und den Umweltschutz zu f\u00f6rdern. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Ideelle und materielle Unterst\u00fctzung des Feuerwehrwesens der Freiwilligen Feuerwehr Weidenthal (Pfalz) b) Die soziale F\u00fcrsorge der Mitglieder, insbesondere der Feuerwehrangeh\u00f6rigen c) F\u00f6rderung der Alterskameraden entsprechend \u00a72 Abs. 4 der Feuerwehrverordnung (FwVO) d) F\u00f6rderung des gegenseitigen Zusammenwirkens mit \u00fcber\u00f6rtlichen Feuerwehren, bzw. F\u00f6rdervereinen e) Die Betreuung der Jugendfeuerwehr f) F\u00f6rderung des Feuerwehrmusikwesens g) Die Beratung der Aufgabentr\u00e4ger in Fragen des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe, des Katastrophenschutzes, des Rettungswesens und des Umweltschutzes h) \u00d6ffentlichkeitsarbeit&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":15389,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-4401","page","type-page","status-publish","hentry"],"better_featured_image":null,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/feuerwehr-vglambrecht.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4401","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/feuerwehr-vglambrecht.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/feuerwehr-vglambrecht.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/feuerwehr-vglambrecht.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/feuerwehr-vglambrecht.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4401"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/feuerwehr-vglambrecht.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4401\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":15392,"href":"https:\/\/feuerwehr-vglambrecht.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4401\/revisions\/15392"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/feuerwehr-vglambrecht.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/15389"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/feuerwehr-vglambrecht.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4401"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}