{"id":4397,"date":"2016-08-26T12:40:45","date_gmt":"2016-08-26T10:40:45","guid":{"rendered":"https:\/\/feuerwehr-vglambrecht.de\/cms\/?page_id=4397"},"modified":"2021-11-02T11:45:35","modified_gmt":"2021-11-02T10:45:35","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/feuerwehr-vglambrecht.de\/cms\/foerderverein\/lambrecht\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung F\u00f6rderverein Feuerwehr Lambrecht"},"content":{"rendered":"<p class=\"hide-if-no-js\"><a id=\"set-post-thumbnail\" class=\"thickbox\" href=\"https:\/\/feuerwehr-vglambrecht.de\/cms\/wp-admin\/media-upload.php?post_id=4397&amp;type=image&amp;TB_iframe=1\" aria-describedby=\"set-post-thumbnail-desc\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"attachment-266x266 aligncenter\" src=\"https:\/\/feuerwehr-vglambrecht.de\/cms\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/FoeVerLogo-1.jpg\" alt=\"\" width=\"400\" height=\"268\" \/><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">Satzung<\/h3>\n<p style=\"text-align: center;\">des<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">F\u00f6rdervereins der Freiwilligen<\/h3>\n<h3 style=\"text-align: center;\">Feuerwehr Lambrecht (Pfalz) e. V.<\/h3>\n<p style=\"text-align: center;\"><em>gegr\u00fcndet 1996<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h6>\u00a7 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins<\/h6>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eF\u00f6rderverein der Freiwilligen Feuerwehr Lambrecht (Pfalz)\u201c.<br \/>\n2. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.<br \/>\n3. Der Verein hat seinen Sitz in Lambrecht (Pfalz).<br \/>\n4. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Ludwigshafen am Rhein eingetragen werden.<\/p>\n<h6>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/h6>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Der Verein hat die Aufgabe, das Feuerwehrwesen nach dem Landesgesetz \u00fcber den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 02.11.1981, sowie das Rettungswesen und den Umweltschutz zu f\u00f6rdern.<br \/>\nDieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">a. ideelle und materielle Unterst\u00fctzung des Feuerwehrwesens der Freiwilligen Feuerwehr Lambrecht (Pfalz),<br \/>\nb. die soziale F\u00fcrsorge der Mitglieder, insbesondere der Feuerwehrangeh\u00f6rigen,<br \/>\nc. F\u00f6rderung der Alterskameraden entsprechend \u00a7 2 Abs. 4 der Feuerwehrverordnung (FwVO),<br \/>\nd. F\u00f6rderung des gegenseitigen Zusammenwirkens mit \u00fcber\u00f6rtlichen Feuerwehren bzw. Feuerwehrf\u00f6rdervereinen,<br \/>\ne. die Betreuung der Jugendfeuerwehr,<br \/>\nf. F\u00f6rderung des Feuerwehrmusikwesens,<br \/>\ng. die Beratung der Aufgabentr\u00e4ger in Fragen des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe, des Katastrophenschutzes, des Rettungswesens und des Umweltschutzes,<br \/>\nh. \u00d6ffentlichkeitsarbeit.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">2. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\n3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n4. Der Verein ist politisch und religi\u00f6s neutral.<\/p>\n<h6>\u00a7 3 Mitglieder des Vereins<\/h6>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Dem Verein k\u00f6nnen angeh\u00f6ren:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Feuerwehrangeh\u00f6rige<br \/>\n2. inaktive Mitglieder<br \/>\n3. Mitglieder der Altersabteilung<br \/>\n4. Mitglieder der Jugendfeuerwehr<br \/>\n5. Ehrenmitglieder<br \/>\n6. f\u00f6rdernde Mitglieder<\/p>\n<h6>\u00a7 4 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h6>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und beginnt mit dem Tag der Aufnahme. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<br \/>\n2. Mitglieder der Altersabteilung k\u00f6nnen solche Personen werden, die Feuerwehrangeh\u00f6rige gewesen sind und die Altersgrenze erreicht haben. Die Ausnahme regelt eine Altersgrenze von mind. 50 Jahren und eine Mindestdienstzeit von 25 Jahren.<br \/>\n3. Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen gew\u00e4hlt werden, die sich besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt.<br \/>\n4. F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen unbescholtene, nat\u00fcrliche oder juristische Personen werden, die durch ihren Beitritt ideell oder materiell ihre Verbundenheit mit dem Feuerwehrwesen bekunden wollen.<\/p>\n<h6>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h6>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Die Mitgliedschaft kann zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gek\u00fcndigt werden.<br \/>\n2. Die Mitgliedschaft endet ferner durch Ausschluss aus dem Verein. Der Ausschluss ist auszusprechen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft oder die b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte verliert.<br \/>\n3. \u00dcber den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an den Vorstand zul\u00e4ssig. \u00dcber die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung. Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.<\/p>\n<h6>\u00a7 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h6>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Die Mitglieder haben Mitwirkungsrecht im Rahmen dieser Satzung. Sie haben Anspruch auf Rat und Unterst\u00fctzung durch den Verein im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten.<br \/>\n2. Mitgliedern steht die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins und die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen im Rahmen dieser Satzung offen.<br \/>\n3. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein bei der Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<h6>\u00a7 7 Mittel<\/h6>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks werden insbesondere aufgebracht durch:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. j\u00e4hrliche Mitgliedsbeitr\u00e4ge, deren H\u00f6he von der Mitgliederversammlung festzusetzen sind<br \/>\n2. freiwillige Zuwendungen (z. B. Spenden)<br \/>\n3. Zusch\u00fcsse aus \u00f6ffentlichen Mitteln<\/p>\n<h6>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/h6>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Die Organe des Vereins sind<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Mitgliederversammlung<br \/>\n2. Vorstand<\/p>\n<h6>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/h6>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen und ist das oberste Beschlussorgan.<br \/>\n2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden oder im Verhinderungsfalle von seinem Vertreter geleitet und ist mindestens einmal j\u00e4hrlich unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mit einer 14-t\u00e4gigen Frist einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich oder in der Wochenzeitung \u201eTalpost\u201c.<br \/>\n3. Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung m\u00fcssen sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden schriftlich oder m\u00fcndlich mitgeteilt werden.<br \/>\n4. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten ist innerhalb einer vierw\u00f6chigen Frist eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. In dem Antrag m\u00fcssen die zu behandelnden Tagesordnungspunkte bezeichnet sein.<\/p>\n<h6>\u00a7 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/h6>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber eingebrachte Antr\u00e4ge<br \/>\n2. Wahl des Vorstandes<br \/>\n3. Wahl der Kassenpr\u00fcfer, die alle vier Jahre zu w\u00e4hlen sind<br \/>\n4. Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br \/>\n5. Genehmigung der Jahresrechnung und des neuen Haushalts<br \/>\n6. Entlastung des Vorstandes und des Kassenverwalters<br \/>\n7. Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\n8. Beschlussfassung \u00fcber die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft<br \/>\n9. Entscheidung \u00fcber die Beschwerden von Mitgliedern gegen den Ausschluss aus dem Verein<br \/>\n10. Erlass einer Gesch\u00e4ftsordnung<br \/>\n11. Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<h6>\u00a7 11 Verfahrensordnung f\u00fcr die Mitgliederversammlung<\/h6>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df eingeladen ist.<br \/>\n2. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen: Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.<br \/>\nSatzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Abstimmungen erfolgen grunds\u00e4tzlich offen. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit beschlie\u00dfen, geheim abzustimmen.<br \/>\n3. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, deren Richtigkeit vom Schriftf\u00fchrer und Vorsitzenden zu bescheinigen ist.<br \/>\n4. Jedes Mitglied ist berechtigt, seine Antr\u00e4ge zur Niederschrift zu geben.<\/p>\n<h6>\u00a7 12 Vereinsvorstand<\/h6>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Der Vereinsvorstand besteht aus:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">a. dem Vorsitzenden<br \/>\nb. dem stellvertretenden Vorsitzenden<br \/>\nc. dem Kassenverwalter<br \/>\nd. dem Schriftf\u00fchrer<br \/>\ne. zwei Beisitzer aus den Reihen der Mitgliederversammlung<br \/>\nf. der Wehrf\u00fchrer der Feuerwehr Lambrecht (Pfalz) als Beisitzer<br \/>\ng. der stellvertretende Wehrf\u00fchrer der Feuerwehr Lambrecht (Pfalz) als Beisitzer<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">2. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB ist der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverh\u00e4ltnis wird geregelt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur im Verhinderungsfall des Vorsitzenden zur Vertretung befugt ist.<br \/>\n3. Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins nach den Beschl\u00fcssen und Richtlinien der Mitgliederversammlung ehrenamtlich. Er hat die erforderlichen Beschl\u00fcsse herbeizuf\u00fchren und die Mitglieder angemessen \u00fcber die Vereinsangelegenheiten zu unterrichten. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.<br \/>\n4. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt, jedoch nicht der Wehrf\u00fchrer und der stellvertretende Wehrf\u00fchrer. \u00dcbernimmt der Wehrf\u00fchrer oder der stellvertretende Wehrf\u00fchrer ein Amt im Vorstand, bleibt der entsprechende Beisitz unbesetzt.<br \/>\n5. Der Vorsitzende l\u00e4dt die Mitglieder zu der Mitgliederversammlung ein und leitet die Versammlung. Er beruft die Vorstandssitzungen ein und leitet diese. \u00dcber die in der Vorstandssitzung gefassten Beschl\u00fcsse und wesentlichen er\u00f6rterten Angelegenheiten ist eine Niederschrift zu fertigen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.<br \/>\n6. Der Vorstand beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<\/p>\n<h6>\u00a7 13 Rechnungswesen<\/h6>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Der Kassenverwalter ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erledigung der Kassengesch\u00e4fte verantwortlich.<br \/>\n2. Er darf selbst\u00e4ndig Auszahlungen ohne eine Auszahlungsanordnung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters leisten. Ebenso darf er nach dem von der Mitgliederversammlung beschlossenen Haushaltsansatz Mittel f\u00fcr die Ausgabenzwecke vorgesehen sind, Auszahlungen leisten.<br \/>\n3. \u00dcber alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu f\u00fchren.<br \/>\n4. Am Ende des Gesch\u00e4ftsjahres legt er die Rechnungsf\u00fchrung den Kassenpr\u00fcfern vor. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen die Kassengesch\u00e4fte und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.<\/p>\n<h6>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung<\/h6>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. Der Verein wird aufgel\u00f6st, wenn in einer hierzu einberufenen Mitgliederversammlung mindestens vier F\u00fcnftel der Mitglieder vertreten sind und mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen die Aufl\u00f6sung beschlie\u00dfen.<br \/>\n2. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussf\u00e4hig, so kann nach Ablauf eines Monats eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, in der der Beschluss zur Aufl\u00f6sung, ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Stimmberechtigten, mit einer Stimmenmehrheit von drei Viertel der vertretenen Stimmen gefasst wird. In der zweiten Ladung muss auf diese Bestimmung besonders hingewiesen werden.<br \/>\n3. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz), die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr Zwecke des Feuerwehrwesens zu verwenden hat.<\/p>\n<h6>\u00a7 15 Inkrafttreten<\/h6>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 17.12.2019 in Lambrecht (Pfalz) beschlossen, sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Hier k\u00f6nnen Sie unsere <a href=\"https:\/\/feuerwehr-vglambrecht.de\/cms\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/Satzung-Druckversion.pdf\">Satzung<\/a> in der aktuell g\u00fcltigen Fassung herunterladen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Satzung des F\u00f6rdervereins der Freiwilligen Feuerwehr Lambrecht (Pfalz) e. V. gegr\u00fcndet 1996 &nbsp; \u00a7 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins 1. Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eF\u00f6rderverein der Freiwilligen Feuerwehr Lambrecht (Pfalz)\u201c. 2. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. 3. Der Verein hat seinen Sitz in Lambrecht (Pfalz). 4. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Ludwigshafen am Rhein eingetragen werden. \u00a7 2 Zweck des Vereins 1. Der Verein hat die Aufgabe, das Feuerwehrwesen nach dem Landesgesetz \u00fcber den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 02.11.1981, sowie das Rettungswesen und den Umweltschutz zu f\u00f6rdern. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a. ideelle und materielle Unterst\u00fctzung des Feuerwehrwesens der Freiwilligen Feuerwehr Lambrecht (Pfalz), b. die soziale F\u00fcrsorge der Mitglieder, insbesondere der Feuerwehrangeh\u00f6rigen, c. F\u00f6rderung der Alterskameraden entsprechend \u00a7 2 Abs. 4 der Feuerwehrverordnung (FwVO), d. 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